Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines für Mieter
Der Mieter nutzt die Mietfläche, um grundsätzlich nichtverderbliche Gegenstände zum Kauf anzubieten, die sich in seinem Eigentum befinden, frei von Rechten Dritter sind und nicht unter das Jugendschutzgesetz fallen. Waren, die unter das Jugendschutzgesetz fallen, müssen dem Vermieter gezeigt werden, um im Einzelfall zu entscheiden, ob sie ins Regal eingeräumt werden können, an einem abgeschlossenen Ort (z.B. Vitrine) besser aufgehoben sind oder wieder mitgenommen werden müssen. Alle Gegenstände, die im Regal angeboten werden, müssen über die Ladenklasse abgerechnet werden. Die VK-Provision wird ausnahmslos fällig. Dies gilt auch für Verkäufe, die vor der Auszeichnung bzw. beim Einräumen im Laden erfolgen, und für Verkäufe, die beim Ausräumen erfolgen.
Der Mieter hat folgendes grundsätzlich zu beachten:
Ware pornografischen Inhalts oder Ware, die Pornografie darstellt, darf nicht im Regal angeboten werden. In einem solchen Fall sollte der Mitarbeiter von Konsumreform Shop angesprochen werden, damit man einen geeigneteren Ort dafür findet (z.B. einen Vitrinenboden).
Es dürfen keine Waren angeboten werden, die gegen das Gesetz verstoßen (z.B. Waffen, Diebesgut, Plagiate etc.).
Verderbliche Ware muss ein gültiges Mindesthaltbarkeitsdatum aufweisen und originalverpackt und ungeöffnet sein.
Zerbrechliche/schwere/wackelige Gegenstände sind in den unteren Regalböden einzustellen.
Gläser und Geschirr sind so einzuräumen, dass sie sicher stehen (z.B. im hinteren Bereich des Regalfachs oder in einem Behältnis).
Messer und spitze Gegenstände (Dolch) sind so zu verpacken, dass die Klinge bzw. die Spitze gesichert sind (in stabile Pappe wickeln und sicher befestigen).
Der Mieter muss mindestens einmal pro Woche sein Regal aufräumen und ggf. nachfüllen.
Waren anderer Mieter sind mit Sorgfalt zu behandeln. Sollte die Ware eines anderen Mieters Schaden nehmen gilt auch für die Mieter Punkt 8 der AGB.
Der Mieter kann innerhalb der Öffnungszeiten Ware nachräumen. Jedoch hat am Arbeitstisch immer der Mieter Vorrang, der einen Termin hat.
Ware, die mitgenommen werden soll, hat in einer Plastikbox (bekommt man gestellt) am Arbeitstisch dem Mitarbeiter übergeben zu werden, damit dieser die Kundennummern der Etiketten stressfrei im laufenden Betrieb abgleichen kann. Danach entfernt der Mieter die Sicherungsetiketten.
Die Etiketten mit den Scancodes sind im Mietpreis inbegriffen, solange ein wirtschaftlich vernünftiger Umgang des Mieters mit diesen festzustellen ist. Sollte der Mieter größere Mengen Etiketten verlieren oder durch unsachgemäße Beschriftung entwerten, wird im Einzelfall entschieden, ab welcher Menge der Mieter die Etiketten zusätzlich bezahlen muss.
Jeder Verkauf eines Regalmieters muss über die Kasse abgewickelt werden. Verkäufe, die im Laden angestoßen werden, dürfen nicht außerhalb des Ladens privat abgerechnet werden. Der Mieter darf auch nicht nach Verabredung mit dem Käufer die Ware aus dem Laden entfernen und dann draußen verkaufen. Mieter dürfen an ihren Regalen Inserate aufhängen und darüber, ohne prozentuale Beteiligung des Ladens privat Verkäufe tätigen, dafür ist eine private Kontaktmöglichkeit auf dem Inserat zu hinterlassen.
2. Treuhänderischer Verkauf, VK-Provision, Reklamation, Kundenguthaben
Der Mieter bevollmächtigt den Vermieter, die eingestellten Gegenstände im Namen und auf Rechnung des Mieters zu verkaufen, dem Käufer eine Quittung auszustellen und den vom Mieter festgesetzten VK-Preis treuhänderisch entgegenzunehmen. Auf den Kassenbons wird die KD-Nummer angegeben, damit der Vermieter im Falle einer Reklamation den Mieter kontaktieren und die Reklamation an ihn weiterleiten kann.
Hat der Mieter eine UstID hinterlegt, weist der Vermieter den Ust-Satz dem Endkunden gegenüber aus, den der Mieter auf seinem Preisetikett angegeben hat.
Die Arbeit des Verkaufsvorgangs berechnet der Vermieter mit 10% des VK-Preises bzw. 30% (Kleidung) oder 50% (Gegenstände) bei Kommissionsware und zieht diesen Betrag bei der Abrechnung des treuhänderisch für den Mieter eingenommenen Geldes direkt ab. Sollte nach einer berechtigten Reklamation der Mieter dem Käufer den VK-Preis gegen Rückerhalt des verkauften Gegenstandes zurückerstatten, erhält der Mieter die 10% Verkaufsprovision auf diesen Betrag nicht zurückerstattet.
Die Abrechnung erfolgt während der Geschäftszeiten im unten genannten Ladenlokal. Abzurechnende Beträge über 100,00 Euro sollte der Mieter 3 Tage vorher per Email ankündigen. Guthaben auf dem Mieterkonto, das trotz Beendigung der Mietzeit nicht vom Mieter abgerechnet wird, wird zum Ende des Geschäftsjahres (Dez.) vom Vermieter abgerechnet, offene Mietzahlungen werden von diesem Betrag abgezogen, der restliche Auszahlungsbetrag (abzügl. der Verkaufsprovision) wird auf das Konto des Vermieters eingezahlt und 3 Jahre treuhänderisch aufbewahrt. Eine Benachrichtigung durch den Vermieter erfolgt nicht. Der Mieter hat so noch 3 Jahre die Möglichkeit, sein Guthaben einzufordern. Nach der Frist von 3 Jahren verfällt der Anspruch des Mieters auf das nicht abgeholte Guthaben.
3. Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters ist auf grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Insbesondere haftet der Vermieter nicht für Abhandenkommen (z.B. Ladendiebstahl, Einbruch) oder Beschädigung (z.B. durch Kunden, bei Reinigungsarbeiten, Umlagern) der eingestellten Gegenstände des Mieters. Gleiches gilt für Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm etc. Konsumreform Shop haftet auch nicht für Bruchschäden durch Kunden.
Kunden, die etwas herunterfallen lassen oder sonst wie kaputtmachen, müssen für den Schaden bis zur Höhe des Kaufpreises auf dem Etikett an der Ware haften, das heißt, die defekte Ware muss an der Kasse bezahlt werden. Wenn jemandem etwas zu Bruch geht und er vertuscht dies, um für den Schaden nicht aufkommen zu müssen, und wird dabei erwischt, muss derjenige den Schaden ersetzen und bekommt ein Hausverbot ausgesprochen.
Die Mieter sind selbst dafür verantwortlich, dass sie ihre Ware mit den richtigen Etiketten auszeichnen. Auf den Klebeetiketten ist immer vor dem Auszeichnen der Ware die Fachmieternummer zu prüfen, vereinfacht wird dies durch den Farbcode auf jedem Etikett. Sollten irrtümlich die falschen Etiketten rausgegeben worden sein oder haben sich fremde Etiketten unter die eigenen gemischt, fällt dies nicht in die Verantwortung von Konsumreform Shop. Jeder Mieter ist angehalten, selbst darauf zu achten, dass er nur seine eigenen Etiketten für seine Ware nutzt. Für eventuelle Schäden z.B. durch den Verkauf der eigenen Waren auf eine fremde Fachmieternummer kann Konsumreform Shop nicht haftbar gemacht werden.
4. Sicherheit
Unser Laden ist kameraüberwacht.
Konsumreform Shop stellt jedem Mieter Sicherungsetiketten und Klebeetiketten mit Scancode zur Verfügung. Dies ist im Mietpreis enthalten. Es dürfen keine anderen als die von Konsumreform Shop zur Verfügung gestellten Klebeetiketten benutzt werden. Diese Klebeetiketten dürfen niemals unbeaufsichtigt blanko oder beschriftet im Laden liegengelassen werden. Sie müssen immer so an der Ware angebracht werden, dass sie nicht ohne zu zerreißen abgelöst werden können. Ist dies nicht möglich, sind die Sicherungsetiketten zu benutzen. Beim Einzug werden die Mieter diesbezüglich vom Personal geschult.
Preise dürfen nicht mit einem Stift durchgestrichen und neu daneben geschrieben oder durch Übermalen korrigiert werden. Um Preise auf dem Etikett zu ändern, sind die roten Etiketten mit dem Handauszeichner zu verwenden.
Ware, die falsch ausgezeichnet oder nicht ausgezeichnet ist, wird von Konsumreform Shop aus dem Verkauf gezogen und für alle Mieter zugänglich 4 Wochen gelagert, damit die Mieter ihre Ware auszeichnen und wieder in den Verkauf bringen können. Danach wird die Ware, die nicht zurückgeholt wurde, ausgeräumt und geht in den Besitz von Konsumreform Shop über (Verkauf oder Give-Box).
Kleine, wertvolle Waren sollen vom Mieter mit einem Sicherungsetikett gesichert werden. Schmuck, Uhren und andere kleine wertvolle Dinge sind in einer abschließbaren Vitrine besser aufgehoben. Kleidung sollte nur auf den Kleiderstangen präsentiert werden, um die Ordnung im Regal zu gewährleisten.
Jeder Kunde muss seine Taschen in einen der Spinde im Kassenbereich einschließen. Als Tasche gelten: Handtaschen, Tüten, Rucksäcke, Hüfttaschen, Koffer, Stoffbeutel.
Werden Dinge ohne Tasche mit in den Laden gebracht, die möglicherweise auch im Laden als Ware erhältlich sind, sind diese
auch einzuschließen. Die Spinde sind kostenlos.
Beim Verlust des Spindschlüssels muss derjenige, der den Schlüssel verloren hat, 70,00 Euro zahlen, damit wir das Schloss ausbauen und durch ein neues inkl. 2 Schlüssel ersetzen lassen können. Der
Kunde gibt uns seine Daten und erhält die Differenz zurückerstattet, sollten die Kosten weniger als 70,00 Euro betragen. Nach Herausgabe der Daten und Zahlung der 70,00 Euro können wir den Spind
mithilfe des Generalschlüssels öffnen.
5. Umtausch, Rücknahme von gekaufter Ware
Ein Umtausch oder eine Rücknahme gekaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Hier gilt: Gekauft wie gesehen. Ausnahme: Elektroartikel, die nicht als defekt gekennzeichnet sind, können innerhalb von 2 Tagen reklamiert werden. Auch Dinge, die nur nutzbar sind, wenn Sie vollständig sind (z.B. Puzzles, Spiele) können reklamiert werden, wenn die Unvollständigkeit nicht gekennzeichnet wurde.
Zur Reklamation ist es nötig, eine Email an Konsumreform Shop zu schreiben mit dem Betreff „Reklamation“ und einem kurzen Anschreiben, aus dem hervorgeht, was das Problem ist, um welchen Artikel es sich handelt, wann er gekauft wurde. Die Angabe einer Telefonnummer ist wichtig, damit der Verkäufer sich beim Reklamierenden melden kann. Die Angabe der auf dem Kassenbon ausgewiesene Kundennummer ist zwingend notwendig. Wir leiten die Reklamation an den Verkäufer weiter, der sich mit dem Reklamierenden in Verbindung setzt, um eine Einigung zu bewirken.
6. Einzug
Der Einzugstermin wird telefonisch vereinbart. Der Mieter erhält eine Bestätigungsemail vom Vermieter. Dieser Termin ist verbindlich und nur wirksam mit Bestätigungsemail. Wird der Termin nicht wahrgenommen, wird die geleistete Anzahlung für eine Woche verrechnet. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Stornierung des Vertrags. Es kann innerhalb dieser Woche versucht werden, einen neuen Einzugstermin zu finden. Meldet sich der Mieter spätestens
3 Werktage vorher, um den Vermieter in Kenntnis zu setzen, dass er den Termin nicht einhalten kann, so ist der Vermieter bemüht, einen neuen Mieter für das Regal zu diesem Termin zu suchen, gelingt ihm dies nicht, wird wie oben beschrieben verfahren.
7. Mietbeendigung, Ausräumen des Regals
Das auf dem Kassenbeleg ausgewiesene Mietende ist nicht automatisch der Auszugstermin, da viele Mieter ihre Regalmiete fortsetzen möchten. Der Mieter muss eine Frist von 7 Werktagen (Mo-Sa) einhalten, die Kündigung kann persönlich im Laden oder telefonisch erfolgen. Es wird dabei ein verbindlicher Auszugstermin vereinbart, der durch eine Email vom Vermieter bestätigt wird.
An Samstagen und verkaufsoffenen Sonntagen sind grundsätzlich keine Auszugstermine möglich. Sollte der Mieter auf eigenen Wunsch das Regal vor Ende der Mietzeit räumen, wird die Miete der restlichen Tage, die der Mieter nicht nutzt, nicht zurückerstattet.
Beim Auszugstermin werden alle Gegenstände aus dem Regal entfernt, das Regal wird vom Mieter in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt, d.h. alle Kleberreste, Dekomaterialien und sonstiges müssen restlos entfernt werden.
Terminiert der Mieter seinen Auszug nicht 7 Werktage vorher und holt seine Gegenstände ohne Termin ab, so muss er die 7 Werktage zahlen, auch wenn er sie nicht mehr nutzt. Außerdem ist aufgrund des hohen Kundenaufkommens im Laden damit zu rechnen, dass er nicht zu diesem Zeitpunkt ausziehen kann, da der Vermieter alle Gegenstände, die mitgenommen werden sollen, einzeln überprüfen muss, um die Kundennummer des ausziehenden Mieters mit der Kundennummer auf dem Gegenstand abzugleichen, um das versehentliche Mitnehmen fremder Gegenstände auszuschließen.
Vereinbart der Mieter keinen Auszugstermin, erneuert seine Regalmiete nicht und lässt seine Gegenstände ohne Absprache im Regal stehen, so werden diese noch weitere 7 Tage auf die Kundennummer des Mieters verkauft. Nach 7 Tagen wird das Regal geräumt, die Gegenstände werden für 21 Tage eingelagert. Dafür wird eine Lagergebühr von 3,50 pro Tag erhoben. Holt also der säumige Mieter seine eingelagerten Gegenstände innerhalb dieser 21 Tage ab, hat er die Lagerungskosten und die 7 Tage nach Mietende zu zahlen. Die Abholung kann nur mit Termin erfolgen. Zahlt der Mieter die Gebühren und die 7 Tage nicht bei Abholung, kann der Vermieter die Herausgabe der Gegenstände verweigern. Nach Ablauf der 21 Tage gehen die eingelagerten Gegenstände in das Eigentum des Vermieters über, um durch deren Verkauf die entgangene Miete und die Lagerungsgebühren wieder einzuholen.
8. Umsatzgarantie
Um die Umsatzgarantie (84 Euro sollten mindestens durch den Verkauf in Ihrem Regal zur Auszahlung kommen) gilt unter folgenden Voraussetzungen:
Der Mieter räumt sein Regal beim Einzug voll, halbleere Regale hemmen den Verkauf, und achtet darauf, möglichst gemischte Waren einzuräumen (nicht erst alle Schuhe und Taschen, dann später nur Deko und Porzellan z.B.), um das Regal für Käufer attraktiv zu gestalten. Der Mieter kommt eine Woche nach dem Einzug an die Kasse, um seinen Umsatz mit einem Mitarbeiter zu besprechen und erhält eine Beratung zur Umsatzsteigerung, wenn sein Umsatz unter dem Durchschnitt liegt. Die in der Beratung angeregten Maßnahmen müssen vom Mieter umgesetzt werden. Wenn der Mieter alles in seiner Macht Stehende getan hat, um gut zu verkaufen, greift die Umsatzgarantie.
9. Außerordentliche Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann dem Mieter eine außerordentliche, unter Umständen fristlose Kündigung aussprechen, wenn dieser eklatant gegen die Vereinbarungen in diesem Vertrag oder gegen die AGB oder gegen die guten Sitten verstößt:
Wenn durch mehrmaliges falsches Auszeichnen der Ware eines Mieters die Preise der anderen Mieter von Kunden manipuliert werden können – z.B. indem die Preisetiketten so angebracht werden, dass sie sich leicht ablösen und auf ein anderes Teil aufkleben lassen - verstößt der Mieter gegen die Sorgfaltspflicht und fügt anderen Mietern dadurch wirtschaftlichen Schaden zu.
Wenn der Kunde regelmäßig sein Regal so bestückt, dass ein Herausfallen der Ware wahrscheinlich ist und Kunden und andere Mieter gefährdet.
Wenn der Kunde mehrmals eklatant gegen die AGB und die guten Sitten verstößt.
Andere Gründe, die im Einzelfall besprochen werden.
Die restliche Miete, die vom Mieter dadurch nicht genutzt wird, wird nicht erstattet. Im Falle der außerordentlichen, fristlosen Kündigung, die mit einem Hausverbot einhergeht, werden die restlichen, nicht genutzten Miettage nicht erstattet.
10. Bevollmächtigung
Auszahlungen und die Mitnahme eigener Gegenstände aus dem gemieteten Regal sind grundsätzlich nur durch den Regalmieter möglich. Für die Auszahlung ist der gültige Personalausweis des Mieters vorzulegen. Es kann eine Vollmacht beim Vermieter hinterlegt werden, die einem Dritten gestattet, die Rechte des Mieters wahrzunehmen. Diese Vollmacht kann im Laden ausgefüllt werden und gilt bis zum Widerruf durch den Mieter.
11. Sonstiges
Hunde dürfen aus folgenden Gründen nicht mit in den Laden genommen werden:
Wir haben Teppichböden liegen. Die Gänge sind eng und es ist nicht sinnvoll bei dem hohen Kundenaufkommen im Laden, einen Hund mitzuführen, auch aus Rücksicht auf Kunden mit kleinen Kindern und Kunden, die Angst vor Hunden haben. Es gibt kaum Ausweichmöglichkeiten. Die Mieter haben auch in den unteren Böden der Regale Ware liegen. Ein Markieren des Hundes wäre hier fatal.
Kinderwagen dürfen aus Brandschutzgründen nicht in den Laden mitgenommen werden. Sie können vor dem Eingang (Cafébereich vor unseren Regalen draußen) abgestellt und die Kinder mit reingenommen werden. Wir bitte in Ihrem eigenen Interesse darum, Ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt allein draußen im Kinderwagen warten zu lassen.
Stark unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehende Personen werden gebeten, den Laden nicht aufzusuchen, sie sind herzlich willkommen, wenn sie wieder klaren Sinnes sind.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Die guten Sitten und allgemeinen Regeln des gesellschaftlichen Miteinanders, wie gegenseitiger Respekt, freundlicher bis neutraler Umgang miteinander und die Rücksichtnahme aufeinander werden in unserem Laden erwartet. Wer sich respektlos, beleidigend, drohend oder sonstwie daneben benimmt, wird in unserem Laden nicht akzeptiert und kann, wenn das Verhalten nach einer Aufforderung durch das Personal nicht eingestellt wird, zu einem Hausverbot führen.
12. Jeder Diebstahl und Betrugsversuch wird zur Anzeige gebracht und es folgt ein Hausverbot
16. Wir behalten uns vor, die Preise zu ändern. Es gelten jeweils die Preise der aktuellen Preisliste.
17. Die AGB sind Teil des Vertrags. Mit der Vertragsunterschrift erkennt der Mieter die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Konsumreform Shop an.
Essen, 02.11.2017