Allgemeine Geschäftsbedingungen Konsumreform Shop

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines für Mieter

Der Mieter nutzt die Mietfläche, um grundsätzlich nichtverderbliche Gegenstände zum Kauf anzubieten, die sich in seinem Eigentum befinden, frei von Rechten Dritter sind und nicht unter das Jugendschutzgesetz fallen. Waren, die unter das Jugendschutzgesetz fallen, müssen dem Vermieter gezeigt werden, um im Einzelfall zu entscheiden, ob sie ins Regal eingeräumt werden können, an einem abgeschlossenen Ort (z.B. Vitrine) besser aufgehoben sind oder wieder mitgenommen werden müssen. Alle Gegenstände, die im Regal angeboten werden, müssen über die Ladenklasse abgerechnet werden. Die VK-Provision wird ausnahmslos fällig. Dies gilt auch für Verkäufe, die vor der Auszeichnung bzw. beim Einräumen im Laden erfolgen, und für Verkäufe, die beim Ausräumen erfolgen.

 

Der Mieter hat folgendes grundsätzlich zu beachten:
 

  • Ware pornografischen Inhalts oder Ware, die Pornografie darstellt, darf nicht im Regal angeboten werden. In einem solchen Fall sollte der Mitarbeiter von Konsumreform Shop angesprochen werden, damit man einen geeigneteren Ort dafür findet (z.B. einen Vitrinenboden).

  • Es dürfen keine Waren angeboten werden, die gegen das Gesetz verstoßen (z.B. Waffen, Diebesgut, Plagiate etc.).

  • Verderbliche Ware muss ein gültiges Mindesthaltbarkeitsdatum aufweisen und originalverpackt und ungeöffnet sein.

  • Zerbrechliche/schwere/wackelige Gegenstände sind in den unteren Regalböden einzustellen.
    Gläser und Geschirr sind so einzuräumen, dass sie sicher stehen (z.B. im hinteren Bereich des Regalfachs oder in einem Behältnis).

  • Messer und spitze Gegenstände (Dolch) sind so zu verpacken, dass die Klinge bzw. die Spitze gesichert sind (in stabile Pappe wickeln und sicher befestigen).

  • Der Mieter muss mindestens einmal pro Woche sein Regal aufräumen und ggf. nachfüllen.

  • Waren anderer Mieter sind mit Sorgfalt zu behandeln. Sollte die Ware eines anderen Mieters Schaden nehmen gilt auch für die Mieter Punkt 8 der AGB.

  • Der Mieter kann innerhalb der Öffnungszeiten Ware nachräumen. Jedoch hat am Arbeitstisch immer der Mieter Vorrang, der einen Termin hat.

  • Ware, die mitgenommen werden soll, hat in einer Plastikbox (bekommt man gestellt) am Arbeitstisch dem Mitarbeiter übergeben zu werden, damit dieser die Kundennummern der Etiketten stressfrei im laufenden Betrieb abgleichen kann. Danach entfernt der Mieter die Sicherungsetiketten.

  • Die Etiketten mit den Scancodes sind im Mietpreis inbegriffen, solange ein wirtschaftlich vernünftiger Umgang des Mieters mit diesen festzustellen ist. Sollte der Mieter größere Mengen Etiketten verlieren oder durch unsachgemäße Beschriftung entwerten, wird im Einzelfall entschieden, ab welcher Menge der Mieter die Etiketten zusätzlich bezahlen muss.

  • Jeder Verkauf eines Regalmieters muss über die Kasse abgewickelt werden. Verkäufe, die im Laden angestoßen werden, dürfen nicht außerhalb des Ladens privat abgerechnet werden. Der Mieter darf auch nicht nach Verabredung mit dem Käufer die Ware aus dem Laden entfernen und dann draußen verkaufen. Mieter dürfen an ihren Regalen Inserate aufhängen und darüber, ohne prozentuale Beteiligung des Ladens privat Verkäufe tätigen, dafür ist eine private Kontaktmöglichkeit auf dem Inserat zu hinterlassen.

 

2. Treuhänderischer Verkauf, VK-Provision, Reklamation, Kundenguthaben

  • Der Mieter bevollmächtigt den Vermieter, die eingestellten Gegenstände im Namen und auf Rechnung des Mieters zu verkaufen, dem Käufer eine Quittung auszustellen und den vom Mieter festgesetzten VK-Preis treuhänderisch entgegenzunehmen. Auf den Kassenbons wird die KD-Nummer angegeben, damit der Vermieter im Falle einer Reklamation den Mieter kontaktieren und die Reklamation an ihn weiterleiten kann.

    Hat der Mieter eine UstID hinterlegt, weist der Vermieter den Ust-Satz dem Endkunden gegenüber aus, den der Mieter auf seinem Preisetikett angegeben hat.

  • Die Arbeit des Verkaufsvorgangs berechnet der Vermieter mit 10% des VK-Preises bzw. 30% (Kleidung) oder 50% (Gegenstände) bei Kommissionsware und zieht diesen Betrag bei der Abrechnung des treuhänderisch für den Mieter eingenommenen Geldes direkt ab. Sollte nach einer berechtigten Reklamation der Mieter dem Käufer den VK-Preis gegen Rückerhalt des verkauften Gegenstandes zurückerstatten, erhält der Mieter die 10% Verkaufsprovision auf diesen Betrag nicht zurückerstattet.

  • Die Abrechnung erfolgt während der Geschäftszeiten im unten genannten Ladenlokal. Abzurechnende Beträge über 100,00 Euro sollte der Mieter 3 Tage vorher per Email ankündigen. Guthaben auf dem Mieterkonto, das trotz Beendigung der Mietzeit nicht vom Mieter abgerechnet wird, wird zum Ende des Geschäftsjahres (Dez.) vom Vermieter abgerechnet, offene Mietzahlungen werden von diesem Betrag abgezogen, der restliche Auszahlungsbetrag (abzügl. der Verkaufsprovision) wird auf das Konto des Vermieters eingezahlt und 3 Jahre treuhänderisch aufbewahrt. Eine Benachrichtigung durch den Vermieter erfolgt nicht. Der Mieter hat so noch 3 Jahre die Möglichkeit, sein Guthaben einzufordern. Nach der Frist von 3 Jahren verfällt der Anspruch des Mieters auf das nicht abgeholte Guthaben.

 

3. Haftung des Vermieters

  • Die Haftung des Vermieters ist auf grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Insbesondere haftet der Vermieter nicht für Abhandenkommen (z.B. Ladendiebstahl, Einbruch) oder Beschädigung (z.B. durch Kunden, bei Reinigungsarbeiten, Umlagern) der eingestellten Gegenstände des Mieters. Gleiches gilt für Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm etc. Konsumreform Shop haftet auch nicht für Bruchschäden durch Kunden.

  • Kunden, die etwas herunterfallen lassen oder sonst wie kaputtmachen, müssen für den Schaden bis zur Höhe des Kaufpreises auf dem Etikett an der Ware haften, das heißt, die defekte Ware muss an der Kasse bezahlt werden. Wenn jemandem etwas zu Bruch geht und er vertuscht dies, um für den Schaden nicht aufkommen zu müssen, und wird dabei erwischt, muss derjenige den Schaden ersetzen und bekommt ein Hausverbot ausgesprochen.

  • Die Mieter sind selbst dafür verantwortlich, dass sie ihre Ware mit den richtigen Etiketten auszeichnen. Auf den Klebeetiketten ist immer vor dem Auszeichnen der Ware die Fachmieternummer zu prüfen, vereinfacht wird dies durch den Farbcode auf jedem Etikett. Sollten irrtümlich die falschen Etiketten rausgegeben worden sein oder haben sich fremde Etiketten unter die eigenen gemischt, fällt dies nicht in die Verantwortung von Konsumreform Shop. Jeder Mieter ist angehalten, selbst darauf zu achten, dass er nur seine eigenen Etiketten für seine Ware nutzt. Für eventuelle Schäden z.B. durch den Verkauf der eigenen Waren auf eine fremde Fachmieternummer kann Konsumreform Shop nicht haftbar gemacht werden.

     

4. Sicherheit

  • Unser Laden ist kameraüberwacht.

  • Konsumreform Shop stellt jedem Mieter Sicherungsetiketten und Klebeetiketten mit Scancode zur Verfügung. Dies ist im Mietpreis enthalten. Es dürfen keine anderen als die von Konsumreform Shop zur Verfügung gestellten Klebeetiketten benutzt werden. Diese Klebeetiketten dürfen niemals unbeaufsichtigt blanko oder beschriftet im Laden liegengelassen werden. Sie müssen immer so an der Ware angebracht werden, dass sie nicht ohne zu zerreißen abgelöst werden können. Ist dies nicht möglich, sind die Sicherungsetiketten zu benutzen. Beim Einzug werden die Mieter diesbezüglich vom Personal geschult.

  • Preise dürfen nicht mit einem Stift durchgestrichen und neu daneben geschrieben oder durch Übermalen korrigiert werden. Um Preise auf dem Etikett zu ändern, sind die roten Etiketten mit dem Handauszeichner zu verwenden.

  • Ware, die falsch ausgezeichnet oder nicht ausgezeichnet ist, wird von Konsumreform Shop aus dem Verkauf gezogen und für alle Mieter zugänglich 4 Wochen gelagert, damit die Mieter ihre Ware auszeichnen und wieder in den Verkauf bringen können. Danach wird die Ware, die nicht zurückgeholt wurde, ausgeräumt und geht in den Besitz von Konsumreform Shop über (Verkauf oder Give-Box).

  • Kleine, wertvolle Waren sollen vom Mieter mit einem Sicherungsetikett gesichert werden. Schmuck, Uhren und andere kleine wertvolle Dinge sind in einer abschließbaren Vitrine besser aufgehoben. Kleidung sollte nur auf den Kleiderstangen präsentiert werden, um die Ordnung im Regal zu gewährleisten.

  • Jeder Kunde muss seine Taschen in einen der Spinde im Kassenbereich einschließen. Als Tasche gelten: Handtaschen, Tüten, Rucksäcke, Hüfttaschen, Koffer, Stoffbeutel.

  • Werden Dinge ohne Tasche mit in den Laden gebracht, die möglicherweise auch im Laden als Ware erhältlich sind, sind diese auch einzuschließen. Die Spinde sind kostenlos.
    Beim Verlust des Spindschlüssels muss derjenige, der den Schlüssel verloren hat, 70,00 Euro zahlen, damit wir das Schloss ausbauen und durch ein neues inkl. 2 Schlüssel ersetzen lassen können. Der Kunde gibt uns seine Daten und erhält die Differenz zurückerstattet, sollten die Kosten weniger als 70,00 Euro betragen. Nach Herausgabe der Daten und Zahlung der 70,00 Euro können wir den Spind mithilfe des Generalschlüssels öffnen.

     

     

5. Umtausch, Rücknahme von gekaufter Ware

  • Ein Umtausch oder eine Rücknahme gekaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Hier gilt: Gekauft wie gesehen. Ausnahme: Elektroartikel, die nicht als defekt gekennzeichnet sind, können innerhalb von 2 Tagen reklamiert werden. Auch Dinge, die nur nutzbar sind, wenn Sie vollständig sind (z.B. Puzzles, Spiele) können reklamiert werden, wenn die Unvollständigkeit nicht gekennzeichnet wurde.

  • Zur Reklamation ist es nötig, eine Email an Konsumreform Shop zu schreiben mit dem Betreff „Reklamation“ und einem kurzen Anschreiben, aus dem hervorgeht, was das Problem ist, um welchen Artikel es sich handelt, wann er gekauft wurde. Die Angabe einer Telefonnummer ist wichtig, damit der Verkäufer sich beim Reklamierenden melden kann. Die Angabe der auf dem Kassenbon ausgewiesene Kundennummer ist zwingend notwendig. Wir leiten die Reklamation an den Verkäufer weiter, der sich mit dem Reklamierenden in Verbindung setzt, um eine Einigung zu bewirken.

     

6. Einzug

Der Einzugstermin wird telefonisch vereinbart. Der Mieter erhält eine Bestätigungsemail vom Vermieter. Dieser Termin ist verbindlich und nur wirksam mit Bestätigungsemail. Wird der Termin nicht wahrgenommen, wird die geleistete Anzahlung für eine Woche verrechnet. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Stornierung des Vertrags. Es kann innerhalb dieser Woche versucht werden, einen neuen Einzugstermin zu finden. Meldet sich der Mieter spätestens

3 Werktage vorher, um den Vermieter in Kenntnis zu setzen, dass er den Termin nicht einhalten kann, so ist der Vermieter bemüht, einen neuen Mieter für das Regal zu diesem Termin zu suchen, gelingt ihm dies nicht, wird wie oben beschrieben verfahren.

 

7. Mietbeendigung, Ausräumen des Regals

  • Das auf dem Kassenbeleg ausgewiesene Mietende ist nicht automatisch der Auszugstermin, da viele Mieter ihre Regalmiete fortsetzen möchten. Der Mieter muss eine Frist von 7 Werktagen (Mo-Sa) einhalten, die Kündigung kann persönlich im Laden oder telefonisch erfolgen. Es wird dabei ein verbindlicher Auszugstermin vereinbart, der durch eine Email vom Vermieter bestätigt wird.

  • An Samstagen und verkaufsoffenen Sonntagen sind grundsätzlich keine Auszugstermine möglich. Sollte der Mieter auf eigenen Wunsch das Regal vor Ende der Mietzeit räumen, wird die Miete der restlichen Tage, die der Mieter nicht nutzt, nicht zurückerstattet.

  • Beim Auszugstermin werden alle Gegenstände aus dem Regal entfernt, das Regal wird vom Mieter in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt, d.h. alle Kleberreste, Dekomaterialien und sonstiges müssen restlos entfernt werden.

  • Terminiert der Mieter seinen Auszug nicht 7 Werktage vorher und holt seine Gegenstände ohne Termin ab, so muss er die 7 Werktage zahlen, auch wenn er sie nicht mehr nutzt. Außerdem ist aufgrund des hohen Kundenaufkommens im Laden damit zu rechnen, dass er nicht zu diesem Zeitpunkt ausziehen kann, da der Vermieter alle Gegenstände, die mitgenommen werden sollen, einzeln überprüfen muss, um die Kundennummer des ausziehenden Mieters mit der Kundennummer auf dem Gegenstand abzugleichen, um das versehentliche Mitnehmen fremder Gegenstände auszuschließen.

     

  • Vereinbart der Mieter keinen Auszugstermin, erneuert seine Regalmiete nicht und lässt seine Gegenstände ohne Absprache im Regal stehen, so werden diese noch weitere 7 Tage auf die Kundennummer des Mieters verkauft. Nach 7 Tagen wird das Regal geräumt, die Gegenstände werden für 21 Tage eingelagert. Dafür wird eine Lagergebühr von 3,50 pro Tag erhoben. Holt also der säumige Mieter seine eingelagerten Gegenstände innerhalb dieser 21 Tage ab, hat er die Lagerungskosten und die 7 Tage nach Mietende zu zahlen. Die Abholung kann nur mit Termin erfolgen. Zahlt der Mieter die Gebühren und die 7 Tage nicht bei Abholung, kann der Vermieter die Herausgabe der Gegenstände verweigern. Nach Ablauf der 21 Tage gehen die eingelagerten Gegenstände in das Eigentum des Vermieters über, um durch deren Verkauf die entgangene Miete und die Lagerungsgebühren wieder einzuholen.

     

8. Umsatzgarantie

Um die Umsatzgarantie (84 Euro sollten mindestens durch den Verkauf in Ihrem Regal zur Auszahlung kommen) gilt unter folgenden Voraussetzungen:

  • Der Mieter räumt sein Regal beim Einzug voll, halbleere Regale hemmen den Verkauf, und achtet darauf, möglichst gemischte Waren einzuräumen (nicht erst alle Schuhe und Taschen, dann später nur Deko und Porzellan z.B.), um das Regal für Käufer attraktiv zu gestalten. Der Mieter kommt eine Woche nach dem Einzug an die Kasse, um seinen Umsatz mit einem Mitarbeiter zu besprechen und erhält eine Beratung zur Umsatzsteigerung, wenn sein Umsatz unter dem Durchschnitt liegt. Die in der Beratung angeregten Maßnahmen müssen vom Mieter umgesetzt werden. Wenn der Mieter alles in seiner Macht Stehende getan hat, um gut zu verkaufen, greift die Umsatzgarantie.

 

9. Außerordentliche Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann dem Mieter eine außerordentliche, unter Umständen fristlose Kündigung aussprechen, wenn dieser eklatant gegen die Vereinbarungen in diesem Vertrag oder gegen die AGB oder gegen die guten Sitten verstößt:

  • Wenn durch mehrmaliges falsches Auszeichnen der Ware eines Mieters die Preise der anderen Mieter von Kunden manipuliert werden können – z.B. indem die Preisetiketten so angebracht werden, dass sie sich leicht ablösen und auf ein anderes Teil aufkleben lassen - verstößt der Mieter gegen die Sorgfaltspflicht und fügt anderen Mietern dadurch wirtschaftlichen Schaden zu.

  • Wenn der Kunde regelmäßig sein Regal so bestückt, dass ein Herausfallen der Ware wahrscheinlich ist und Kunden und andere Mieter gefährdet.

  • Wenn der Kunde mehrmals eklatant gegen die AGB und die guten Sitten verstößt.

  • Andere Gründe, die im Einzelfall besprochen werden.

Die restliche Miete, die vom Mieter dadurch nicht genutzt wird, wird nicht erstattet. Im Falle der außerordentlichen, fristlosen Kündigung, die mit einem Hausverbot einhergeht, werden die restlichen, nicht genutzten Miettage nicht erstattet.

 

10. Bevollmächtigung

  • Auszahlungen und die Mitnahme eigener Gegenstände aus dem gemieteten Regal sind grundsätzlich nur durch den Regalmieter möglich. Für die Auszahlung ist der gültige Personalausweis des Mieters vorzulegen. Es kann eine Vollmacht beim Vermieter hinterlegt werden, die einem Dritten gestattet, die Rechte des Mieters wahrzunehmen. Diese Vollmacht kann im Laden ausgefüllt werden und gilt bis zum Widerruf durch den Mieter.

     

11. Sonstiges

  • Hunde dürfen aus folgenden Gründen nicht mit in den Laden genommen werden:

    Wir haben Teppichböden liegen. Die Gänge sind eng und es ist nicht sinnvoll bei dem hohen Kundenaufkommen im Laden, einen Hund mitzuführen, auch aus Rücksicht auf Kunden mit kleinen Kindern und Kunden, die Angst vor Hunden haben. Es gibt kaum Ausweichmöglichkeiten. Die Mieter haben auch in den unteren Böden der Regale Ware liegen. Ein Markieren des Hundes wäre hier fatal.

  • Kinderwagen dürfen aus Brandschutzgründen nicht in den Laden mitgenommen werden. Sie können vor dem Eingang (Cafébereich vor unseren Regalen draußen) abgestellt und die Kinder mit reingenommen werden. Wir bitte in Ihrem eigenen Interesse darum, Ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt allein draußen im Kinderwagen warten zu lassen.

  • Stark unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehende Personen werden gebeten, den Laden nicht aufzusuchen, sie sind herzlich willkommen, wenn sie wieder klaren Sinnes sind.

  • Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Die guten Sitten und allgemeinen Regeln des gesellschaftlichen Miteinanders, wie gegenseitiger Respekt, freundlicher bis neutraler Umgang miteinander und die Rücksichtnahme aufeinander werden in unserem Laden erwartet. Wer sich respektlos, beleidigend, drohend oder sonstwie daneben benimmt, wird in unserem Laden nicht akzeptiert und kann, wenn das Verhalten nach einer Aufforderung durch das Personal nicht eingestellt wird, zu einem Hausverbot führen.

 

12. Jeder Diebstahl und Betrugsversuch wird zur Anzeige gebracht und es folgt ein Hausverbot

 

16. Wir behalten uns vor, die Preise zu ändern. Es gelten jeweils die Preise der aktuellen Preisliste.

 

17. Die AGB sind Teil des Vertrags. Mit der Vertragsunterschrift erkennt der Mieter die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Konsumreform Shop an.


 

 

Essen, 02.11.2017

 

 

 

 

 

 

Die WDR Lokalzeit Ruhr hat über unserer Läden den KonsumreformShop und die City Messehalle ein Portrait gesendet

Unser Konzept "Wir verkaufen Deinen Trödel" findet immer mehr Fans im Ruhrgebiet und darüber hinaus. Nun ist auch der WDR auf uns aufmerksam geworden und hat ein Portrait über uns gesendet. In dem gelungenen Beitag kommen sowohl zufriedene Regal-mieter als auch Kaufkunden zu Wort. Wir haben uns sehr darüber gefreut, dass schon am Tag nach der Ausstrahlung eine so große Resonanz auf den Bericht erfolgte. Hier gehts zum WDR Beitrag. Video

RTL Extra das Magazin hat unseren Laden getestet 

Im Sommer lief bei RTL Extra dem Magazin eine Dokumentation, die sich mit unserem Laden beschäftigt hatte. Eine Bottroper Familie wollte ihre Urlaubskasse aufbessern und verdiente bei uns in einer Woche 200€! Roland Beuge, bekannt als der Trödelking, der als Trödelprofi der Familie half ihre Kasse aufzubessern, war so begeistert von unserem Laden, dass er nach der Sendung mehrere Monate bei uns ein Regal und einen Vitrinenboden mietete. Video

Und was verschwendest du? 

Frau Grün fragt nach ...

Um mehr über das Thema Nachhaltigkeit herauszufinden, war Sie in unserem Laden, einer Borgerei und in einem unverpackt-Laden unterwegs. Video

Hier finden Sie einen Artikel aus der überregionalen WAZ Wochenendausgabe über unseren Laden

Wer Gutes von gestern verkaufen möchte, muss sich nicht mehr auf einen Trödelmarkt stellen. Der Konsumreform Shop vermietet Regale für Fehlkäufe. Für Ihre Tasche haben wir Schließfächer!" ruft Dirk Bußler der jungen Frau zu, die gerade mit ihren drei Kindern den Trödelladen betreten hat. Als er die Bonbontüte in der Hand ihres Sohnes entdeckt, ergänzt er: "die Süßigkeiten bitte auch." der 49-Jährige tritt hinter dem Tresen hervor: groß, stabil, in Schwarz gekleidet. Sein langes Haar und der Bart umrahmen seine blauen Augen, die - entgegen seines eher einschüchternden Erscheinungsbildes - Wärme und Herzlichkeit ausstrahlen.

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Hier finden Sie einen Artikel in der WAZ über unseren Laden

An eine Dame erinnert sich Trödel-Koordinator Dirk Bußler noch genau: „Sie kam kurz vor Weihnachten mit einem ganzen Karton voller schöner Parfüm-Flakons, die sie regelmäßig von ihrer Großmutter bekommt. Der Duft trifft nicht ganz den Geschmack der jungen Frau, ihrer Oma vor den Kopf stoßen oder die Parfüms wegwerfen wollte sie aber auch nicht. Bei uns sind die richtig gut weggegangen.“ weiter lesen

Hier finden Sie einen Artikel im Lokalanzeiger über unser Charity Engagement

Unternehmerische Aktiviäten, soziales Engagement und nachhaltiges Handeln gehen im KonsumreformShop Hand in Hand. Wir freuen uns daher besonders mit unserem CharityRegal die wunderbare und notwendige Arbeit von Essen packt an unetrstützen zu dürfen. weiter lesen

Hier finden Sie einen Artikel auf Studistory dem Blog des Studentenwerkes Essen-Duisburg

Platz EINS beim Trödel-markttest von --Studistory--Der Dauertrödelmarkt ist Teil eines gemütlichen Cafés am Rande der Essener Innenstadt, welches vor und nach dem Bummeln für das leibliche Wohl der Gäste in Form von selbst gebackenen Kuchen, Quiches und wechselnden Gerichten sorgt und zum Verweilen bei einem Kaffee oder ähnlichem einlädt. Im Trödelabteil des Ladens ist zusätzlich zur normalen Einkauf-Option auch der Verkauf ohne physische Präsenz möglich. Dank der Regalvermietung lässt sich hier ganz einfach mit Dingen Geld verdienen, die man nicht mehr behalten mag, ohne dass man daneben stehen muss. weiter lesen

Hier finden Sie einen Artikel in der WAZ über unsere GiveBox 

Seit gut zwei Jahren steht an der Viehofer Straße in Essen eine Give Box: Eine Art mobile Trödelkiste, in der Passanten Dinge ablegen oder mitnehmen können – kostenlos. In den meisten großen Städten gibt es die Boxen bereits. Dass das Essener Exemplar bisher von Vandalismus verschont blieb, ist Dirk Bussler zu verdanken: Der 46-Jährige leitet auch den „Konsumreform Shop“, in dem Regale für Trödelhändler vermietet werden. weiter lesen